Vorgaben bei Dienstleistern (u.a. Therapeuten, Ärzte):
· Externe Dienstleister körpernaher Dienstleitungen mit Impf- oder Genesennachweis werden zweimal wöchentlich mit einem Antigen-Schnelltest getestet. Entweder in der Einrichtung oder auch durch einen Antigen-Test zur Eigenanwendung ohne Überwachung.
· Nicht wirksam geimpfte Dienstleister werden bei jedem Betreten der Einrichtung getestet.
· Unabhängig vom Impfstatus tragen alle Dienstleister eine FFP2 Maske.
Regelungen bei Dritte:
· Für Besucher, die im Rahmen eines Notfalleinsatzes oder aus anderen Gründen ohne Kontakt zu Bewohnern nur für einen unerheblichen Zeitraum betreten (z. B. Feuerwehr, Lieferanten), gelten Testnachweispflicht und Registrierung nicht.
· Personen, die für einen kurzen Zeitraum die Einrichtung betreten (z.B. Taxifahrer, Krankentransportpersonal), gelten nicht als Besucher.
Vorgaben bei Mitarbeitenden:
· Mitarbeiter mit Impf- oder Genesennachweis werden zweimal wöchentlich getestet.
· Nicht wirksam geimpfte Mitarbeiter werden bei jedem Betreten der Einrichtung getestet.
· Die Testungen finden unmittelbar vor Arbeitsaufnahme statt.
· Unabhängig vom Impfstatus tragen alle Mitarbeiter eine FFP2 Maske.
· Bei Auftreten von geringsten Symptomen erfolgt niederschwellig und ohne Zeitverzug eine diagnostische Testung.
· Der Dienst darf nach einem positiven Testergebnis nicht verrichtet werden, solange eine Überprüfung des Ergebnisses nicht abgeschlossen ist und das Gesundheitsamt im Fall eines positiven Befundes nicht eine weitere Beschäftigung gebilligt hat.
· Das Vorzeigen des Impfpasses ist eine Pflicht des Mitarbeiters.
Regelungen bei Bewohnern:
· Bewohner mit Impf- oder Genesennachweis werden möglichst 1x wöchentlich getestet.
· Bewohner die häufig Besuche empfangen oder auch regelmäßig die Einrichtung verlassen werden 2-mal die Woche getestet.
· Ungeimpfte Bewohner werden täglich getestet.
· Bei Auftreten von geringsten Symptomen erfolgt niederschwellig und ohne Zeitverzug eine Testung.
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